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Windenergieanlagen
sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit. Sie produzieren
Strom, ohne CO2 Immissionen. Während mit der Verbrennung
fossilier konventioneller Energieträger, wie Kohle, Gas und
Erdöl erhebliche Mengen CO2 abgegeben werden. Die
Erkenntnis, dass diese Ressourcen nicht unendlich vorhanden
sind macht es notwendig, sich Gedanken über andere
stromproduzierende Energieträger zu machen.
Ein weiteres Problem dieser
kohlestoffhaltigen Energieträger ist auáer dem absehbaren
Ende ihrer Verfügbarkeit auch ihre unerträgliche Belastung
der Erdatmosphäre. Und die Entdeckung des Ozonloches und dem
erkennbaren Zusammenhang um den Treibhauseffekt.
Um einer Katastrophe
entgegen zu wirken muss der Ausstoß von CO 2 erheblich
verringert werden, denn realistisch betrachtet wird der
Energiebedarf weltweit in den kommenden Jahren weiter
ansteigen. Der Ausbau des Einsatzes regenerativer Energien ist
daher dringend notwendig.
Wind, Wasser, Sonne,
sowie Biogas bieten ein riesiges Potential an unerschöpflichen
Energien.
Das Ingenieurbüro Fietz befasst
sich schon seit längerer Zeit mit diesen Problematiken und
hat sich bauleitplanerisch auf die Windenergie spezialisiert.
Die Auswirkungen der
Windenergieanlagen auf landwirtschaftliche Betriebe und Natur
und Landschaft sind erkennbar. Diese Interessenkonflikte
zwischen Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen,
ihrer Raumbedeutsamkeit zu Natur und Umwelt und ihrer
Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit landwirtschaftlicher
Betriebe muss flächendeckend fr Gesamtgemeindegebiete
untersucht werden. Diese Untersuchung mit der Festlegung von
Tabuzonen und Ausschlussflächen, sowie Restriktionsflächen
werden erarbeitet und die verbleibenden Gunstbereiche, in
denen die Anlage eines Windparks stattfinden kann, detailliert
untersucht.
Durch die Verabschiedung des
Stromeinspeisungsgesetzes mit Festlegung des
Einspeisungspreises Anfang des Jahres 2000, ist der Ausbau der
Windenergienutzung im Aufwärtstrend.
Das Interesse an der
Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen ist
sprunghaft gegenüber den zurückliegenden Jahren gestiegen,
besonders fr Landwirte ergeben sich zusätzliche Einkommensmöglichkeiten,
entweder durch den Betrieb einer eigenen Windenergieanlage
oder durch die Verpachtung genehmigungsfähiger Flächen.
Weiterhin ist festzustellen,
dass in den Windenergieeignungsbereichen (Gunstbereichen) nun
vorwiegend Windparks mit "Großwindanlagen", die
durchschnittlich 1,2 Megawatt pro Windenergieanlage liefern,
geplant werden.
Durch diese
Leistungssteigerung kommt es zu Gesamthöhen einer Anlage von
100 m bis 140 m (Rotorspitze).
Die deutlich gestiegene
Anzahl der errichteten Windenergieanlagen und die gestiegene
Gesamthöhe und damit einhergehenden Auswirkung auf die
Anwohner und das Landschaftsbild l„sst den Widerstand in den
Gemeinden gegen die Errichtung von Windenergieanlagen wachsen.
Das Ingenieurbüro Fietz
ist bemüht, den Gemeinden durch eine sachliche und fundierte
Planung und Untersuchung des Gemeindegebietes eine raumverträgliche
Steuerung der Windenergieanlagen sicher zu stellen. Somit wird
bei aller Notwendigkeit einer intensiven Förderung der
regenerativen Energiegewinnung auch weiterhin ein lebenswerter
und funktionsfähiger Freiraum erhalten.
Berücksichtigt werden bei der Gesamtplanung
folgende Ausschlussflächen:
- Freileitungen
- Sendeanlagen
- Richtfunkstrecke
- Wald
- Wallhecken
- Naturschutzgebiete
- Feuchtgebiete gem. RAMSAR Konvention
- EU Vogelschutzgebiete
- Flora - Fauna - Habitat - Gebiete (FFH-Gebiete)
- Biotope gemäß § 62 LG / § 20 BNatSchG
- Schutzgebiete bedrohter Vogelarten
- Naturdenkmal
- Nationalpark
- Trinkwasserschutzzonen I und II
- Vorranggebiete für Freiraumfunktion
- Vorranggebiete für Erholung
- Vorranggebiete für aktive Rohstoffgewinnung
- Wasserflächen (Gewässer 1. Ordnung)
- Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
- Bahnlinie, schiffbarer Kanal
- Flugplatz und Landeplatz
- Flugsportanlage, Golfsportanlagen
- Militärische Anlage
- Avifaunistisch wertvoller Bereich von lokaler Bedeutung
- Überschwemmungsgebiet
- enge Umgebung von Baudenkmälern
- ortsfeste Bodendenkmäler
- Im Kulturgutverzeichnis aufgelistete Objekte
- Standortübungsplatz
- Siedlungsbereich bestehend
- geplante Siedlungsbereiche
Auch die Verbundwirkung einzelner Ausschlussflächen
wird berücksichtigt.
Das Ingenieurbüro Fietz berät die Kommunen
bei der Ausweisung für Flächen für Windenergieanlagen
HIER
können Sie die Erläuterungen zur Windenergie als PDF-Dokument herunterladen
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