Windenergie

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Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit. Sie produzieren Strom, ohne CO2 Immissionen. Während mit der Verbrennung fossilier konventioneller Energieträger, wie Kohle, Gas und Erdöl erhebliche Mengen CO2 abgegeben werden. Die Erkenntnis, dass diese Ressourcen nicht unendlich vorhanden sind macht es notwendig, sich Gedanken über andere stromproduzierende Energieträger zu machen.

Ein weiteres Problem dieser kohlestoffhaltigen Energieträger ist auáer dem absehbaren Ende ihrer Verfügbarkeit auch ihre unerträgliche Belastung der Erdatmosphäre. Und die Entdeckung des Ozonloches und dem erkennbaren Zusammenhang um den Treibhauseffekt.

Um einer Katastrophe entgegen zu wirken muss der Ausstoß von CO 2 erheblich verringert werden, denn realistisch betrachtet wird der Energiebedarf weltweit in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Der Ausbau des Einsatzes regenerativer Energien ist daher dringend notwendig.

Wind, Wasser, Sonne, sowie Biogas bieten ein riesiges Potential an unerschöpflichen Energien.

Das Ingenieurbüro Fietz befasst sich schon seit längerer Zeit mit diesen Problematiken und hat sich bauleitplanerisch auf die Windenergie spezialisiert.

Die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf landwirtschaftliche Betriebe und Natur und Landschaft sind erkennbar. Diese Interessenkonflikte zwischen Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen, ihrer Raumbedeutsamkeit zu Natur und Umwelt und ihrer Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit landwirtschaftlicher Betriebe muss flächendeckend fr Gesamtgemeindegebiete untersucht werden. Diese Untersuchung mit der Festlegung von Tabuzonen und Ausschlussflächen, sowie Restriktionsflächen werden erarbeitet und die verbleibenden Gunstbereiche, in denen die Anlage eines Windparks stattfinden kann, detailliert untersucht.

Durch die Verabschiedung des Stromeinspeisungsgesetzes mit Festlegung des Einspeisungspreises Anfang des Jahres 2000, ist der Ausbau der Windenergienutzung im Aufwärtstrend.

Das Interesse an der Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen ist sprunghaft gegenüber den zurückliegenden Jahren gestiegen, besonders fr Landwirte ergeben sich zusätzliche Einkommensmöglichkeiten, entweder durch den Betrieb einer eigenen Windenergieanlage oder durch die Verpachtung genehmigungsfähiger Flächen.

Weiterhin ist festzustellen, dass in den Windenergieeignungsbereichen (Gunstbereichen) nun vorwiegend Windparks mit "Großwindanlagen", die durchschnittlich 1,2 Megawatt pro Windenergieanlage liefern, geplant werden.

Durch diese Leistungssteigerung kommt es zu Gesamthöhen einer Anlage von 100 m bis 140 m (Rotorspitze).

Die deutlich gestiegene Anzahl der errichteten Windenergieanlagen und die gestiegene Gesamthöhe und damit einhergehenden Auswirkung auf die Anwohner und das Landschaftsbild l„sst den Widerstand in den Gemeinden gegen die Errichtung von Windenergieanlagen wachsen.

Das Ingenieurbüro Fietz ist bemüht, den Gemeinden durch eine sachliche und fundierte Planung und Untersuchung des Gemeindegebietes eine raumverträgliche Steuerung der Windenergieanlagen sicher zu stellen. Somit wird bei aller Notwendigkeit einer intensiven Förderung der regenerativen Energiegewinnung auch weiterhin ein lebenswerter und funktionsfähiger Freiraum erhalten.

Berücksichtigt werden bei der Gesamtplanung folgende Ausschlussflächen:

  • Freileitungen
  • Sendeanlagen
  • Richtfunkstrecke
  • Wald
  • Wallhecken
  • Naturschutzgebiete
  • Feuchtgebiete gem. RAMSAR Konvention
  • EU Vogelschutzgebiete
  • Flora - Fauna - Habitat - Gebiete (FFH-Gebiete)
  • Biotope gemäß § 62 LG / § 20 BNatSchG
  • Schutzgebiete bedrohter Vogelarten
  • Naturdenkmal
  • Nationalpark
  • Trinkwasserschutzzonen I und II
  • Vorranggebiete für Freiraumfunktion
  • Vorranggebiete für Erholung
  • Vorranggebiete für aktive Rohstoffgewinnung
  • Wasserflächen (Gewässer 1. Ordnung)
  • Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
  • Bahnlinie, schiffbarer Kanal
  • Flugplatz und Landeplatz
  • Flugsportanlage, Golfsportanlagen
  • Militärische Anlage
  • Avifaunistisch wertvoller Bereich von lokaler Bedeutung
  • Überschwemmungsgebiet
  • enge Umgebung von Baudenkmälern
  • ortsfeste Bodendenkmäler
  • Im Kulturgutverzeichnis aufgelistete Objekte
  • Standortübungsplatz
  • Siedlungsbereich bestehend
  • geplante Siedlungsbereiche

Auch die Verbundwirkung einzelner Ausschlussflächen wird berücksichtigt.

Das Ingenieurbüro Fietz berät die Kommunen bei der Ausweisung für Flächen für Windenergieanlagen


HIER können Sie die Erläuterungen zur Windenergie als PDF-Dokument herunterladen



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